Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Form der zeitlich begrenzten stationären Pflege, für all diejenigen Pflegebedürftigen, die bislang zu Hause gepflegt wurden und deren häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet ist. Den Pflegebedürftigen bietet sich hierbei die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum in unsere Einrichtung einzuziehen.

Eine Verhinderungspflege ist möglich, wenn :

  • die Pflegeperson ausfällt (bei Krankheit, Kur oder Erholungsurlaub)

Alle Pflegemaßnahmen im Rahmen der Verhinderungspflege werden mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen geplant und festgelegt. 
Darüber hinaus erhalten die Pflegebedürftigen die Möglichkeit, unsere Einrichtung kennenzulernen und eine Weile auf Probe zu wohnen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Senioren, die eine stationäre Pflege als Alternative zur häuslichen Pflege in Erwägung ziehen.

Rahmenbedingungen

Die Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen pro Kalenderjahr für maximal vier Wochen (28 Tage) genehmigt und ist auf einen maximalen Leistungsbetrag von 1.612,00 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen begrenzt. Durch die Kombination mit den Ansprüchen aus dem Bereich Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, den Zeitraum für die Verhinderungspflege auf maximal sechs Wochen auszuweiten und den Leistungsbeitrag auf höchstens 2.418,00 Euro zu erhöhen.

Voraussetzung, dass die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, ist nach § 39 Satz 2 SGB XI, dass die Pflegeperson vor der erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in dessen häuslicher Umgebung gepflegt hat.

Ansprechpartnerinnen

Verwaltung

Am Plenzer 18
56253 Treis-Karden

Telefon: 02672 / 914 - 151